Presse

11.12.2001 | NETZEITUNG.DE

taz gewinnt Streit gegen FAZ

Am Dienstag entschied das Landgericht Hamburg: Die Behauptung der «taz», Hugo Müller-Vogg sei von der «FAZ» wegen seiner konservativen Haltung entlassen worden, ist zulässig.

Die Gegenwehr hat sich tatsächlich gelohnt: Ab sofort darf die «taz» wieder behaupten, die «FAZ» habe ihren ehemaligen Herausgeber Hugo Müller-Vogg aus politischen Gründen entlassen. Ein entsprechender Beschluss des Landgerichts Hamburg hob die Einstweilige Verfügung auf, die von der «FAZ» gegen die Kollegen aus der Berliner Kochstraße erlassen wurde.

Einordnung erlaubt

In einer Meldung vom 22. Februar hatte die «tageszeitung» eine dpa-Meldung abgedruckt, in der es hieß, Müller-Vogg sei wegen seiner «zu konservativen Linie» von seinen Pflichten als Herausgeber entbunden worden.

Die endgültige Urteilsbegründung liegt allerdings erst am 8. Februar vor. In der mündlichen Erörterung habe das Gericht aber schon jetzt zu verstehen gegeben, dass angesichts des offenen Streits im Herausgebergremium der «FAZ» eine Einordnung wie die der «taz» erlaubt sei, sagte Peter Unfried, stellvertretender «taz»-Chefredakteur, der Netzeitung.

Der Zoff geht weiter

Damit sind aber längst noch nicht alle Fragen geklärt: Wegen eines Interviews mit Müller-Vogg und der Überschrift eines Beitrags über den Streit mit der «FAZ» («FAZ muss unpolitisch sein») gibt es erneut Meinungsverschiedenheiten. Die Frankfurter wollten auch gegen diese in der «taz» vom 3. November erschienen Artikel Verfügungen erlassen.

In der ersten Instanz wurde das Anliegen jedoch abgewiesen. Die «FAZ» hat Berufung eingelegt.

 

(NETZEITUNG.DE)



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