29.07.2010
Bayern erprobt „Hartz IV“-Gutscheine. Ein Modell für Deutschland?
Wenn Menschen aus der Arbeitslosigkeit nicht mehr herausfinden, dann ist das schlimm: Für sie selber, weil Perspektivlosigkeit oft im sozialen Abstieg mündet. Für die Steuerzahler, weil sie diese Kostgänger des Staates auf Dauer finanzieren müssen. Und vor allem für die Kinder, denen es zu Hause an Vorbildern und meisten auch an Förderung fehlt. Wenn das Schulkind morgens als einziges Familienmitglied pünktlich aufstehen soll, dann besteht die Gefahr, dass es eines Tages selber bei „Hartz IV“ landet.
Die bayerische Regierung will diesen Teufelskreis durchbrechen. In einem Modell-Versuch sollen Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit gebracht werden. Zugleich sollen deren Kinder intensiv gefördert werden. Denn selbst wenn die Eltern für den Arbeitsmarkt nicht mehr zu retten sind, so soll doch der Nachwuchs eine Chance haben.
Dabei geht Bayern einen neuen Weg. Es gibt nicht nur eine intensive Betreuung dieser Problemfamilien. Die Förderung der Kinder soll zudem über Sachleistungen erfolgen. Es gibt also nicht einfach mehr Geld, sondern Gutscheine. Zum Beispiel für Nachhilfestunden. Oder für einen Sprachkurs. Oder für die Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Man kann sich die Kritik schon vorstellen: Wer Gutscheine ausgebe, der misstraue den Eltern, behandle sie nicht wie mündige Bürger.
Ja, das kommt auch nicht von ungefähr. Wer „Hartz IV“-Empfängern einfach mehr Geld gibt, der kann nicht davon ausgehen, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Und wenn es dort ankommt, dann häufig eher in Form einer neuen „Play-Station“ statt als Hausaufgaben-Unterstützung.
Gutscheine oder Geld, das kann und darf keine Glaubensfrage sein. Warten wir’s doch ab, wie der Versuch ausgeht. Wenn’s nicht klappt, dann wissen wir wenigstens, was auch nicht hilft,
Wenn sich Kinder aus Problemfamilien aber mit Gutscheinen und Sachleistungen fördern lassen, dann sollten wir daraus lernen – nicht nur in Bayern, sondern überall.
Der aktuelle Kommentar im Nachrichtensender N 24 vom 29.07.2010.
Der Kommentar ist auf mediencenter.n24.de, unter Verwendung der Suche nach "Klartext", als Podcast abrufbar.
Sendezeit: ca. 8:15 Uhr
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