20.07.2010
Mediale Misstöne bei der Präsidentenwahl
Vor dieser Bundespräsidentenwahl wurde getrickst und getäuscht wie selten zuvor. Nicht zuletzt von den Medien, die überwiegend Stimmung für Joachim Gauck machten, wurden Mythen und Halbwahrheiten verbreitet, die einer Nachprüfung nicht standhalten.
Mythos Nummer 1: Die Nominierung von Joachim Gauck war ein Sieg überparteilicher Weitsicht über parteipolitisches Taktieren.
Das Gegenteil war der Fall: Der parteilose Stasi-Aufklärer war eine Figur auf dem rot-grünen Schachbrett. Mit ihm sollte die schwarz-gelbe Koalition in Schwierigkeiten gebracht. Selten ist ein Parteiloser so rücksichtslos in den Dienst parteipolitischen Kalküls gestellt worden.
Und eines ist sicher: Hätte Rot-Grün über eine eigene Mehrheit verfügt, hätte Gauck keine Chance auf eine Kandidatur gehabt.
Mythos Nummer 2: Präsidentschaftskandidaten treten vor der Wahl von ihren politischen Ämtern zurück.
Das war gegen die niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff gerichtet. Doch die Behauptung war falsch. Heinrich Lübke und Gustav Heinemann zum Beispiel kandidierten als Bundesminister, Walter Scheel war bei seiner Wahl wegen des Rücktritts von Willy Brandt sogar amtierender Kanzler. Auch Johannes Rau war bei seinem ersten gescheiterten Anlauf Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.
Richtig ist: Richard von Weizsäcker (CDU) trat 1984 einige Monate vor der Präsidentenwahl als Regierender Bürgermeister von Berlin zurück. Kein Wunder: Es gab keinen SPD-Gegenkandidaten.
Mythos Nummer 3: Machtpolitische Überlegungen widersprechen dem Sinn und Geist der Präsidentenwahl.
Tatsächlich hat das Machtkalkül bei allen bisherigen Präsidentenwahlen die zentrale Rolle gespielt. Da gibt es keinen besseren Kronzeugen, als den 1969 gewählten SPD-Kandidaten Gustav Heinemann. Der sprach – ganz unverblümt – nach gewonnener Präsidentenwahl vom „Machtwechsel“.
Die Medien haben bei dieser Präsidentenwahl Partei ergriffen wie nie zuvor – zum Teil mit falschen „Tatsachen“.
Gastkommentar in „rundy – Informationsdienst für Medien“, Nr. 14/2010 vom 15. Juli
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