31.07.2016

Nennt die Vermögenssteuer, was sie ist: eine Neidsteuer

Wenn die Grünen einen „Gerechtigkeitskongress“ veranstalten oder verschiedene Sozialverbände zur „Armutskonferenz“ einladen, geht es letztlich immer um das Eine: um höhere Steuern. Auch bei den Sozialdemokraten werden die Stimmen lauter, die nach „mehr Gerechtigkeit“ rufen und höhere Steuern meinen.

Nun scheinen SPD und Grüne aus ihrem nicht gerade erfolgreichen Umverteilungswahlkampf von 2013 immerhin gelernt zu haben, dass weder gut verdienende Facharbeiter noch in vielerlei Hinsicht privilegierte Beamte höhere Einkommenssteuern zahlen wollen. Deshalb zieht es Umverteilungs-Propheten wie den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel oder Jürgen Trittin von den Grünen auf ein anderes Schlachtfeld: die Vermögenssteuer.

Schäfer-Gümbel will Vermögen von 2 Millionen Euro und mehr pro Person jährlich mit 1 Prozent belasten. Trittin lehnt sich an Modelle des DIW Berlin an, das Freibeträge von 1 bis 2 Millionen und einen Steuersatz von 1 bis 1,5 Prozent favorisiert. 1 Prozent klingt zunächst einmal nach nicht viel. Aber Vorsicht. Bei einer Vermögenssteuer von 1 Prozent beansprucht der Staat innerhalb von 30 Jahren 30 Prozent, innerhalb von 50 Jahren nimmt er sich die Hälfte. Dafür gibt es nur einen Begriff: Enteignung.

Deshalb muss die Frage erlaubt sein, mit welcher Begründung der Staat eigentlich Vermögen belasten will? Vorhandenes Vermögen kann nur aus zwei Quellen stammen: aus bereits versteuerten Einkommen, Gewinnen und Erbschaften oder aus kriminellen Aktivitäten. Rechtlich einwandfrei erworbenes Vermögen ist also bereits versteuert, für die Beute von Kriminellen dagegen ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht das Finanzamt. So besehen kann es für eine Vermögenssteuer nur eine Begründung geben: dass der Fiskus nie genug kriegen kann.

Wenn Umverteiler wie Trittin oder Schäfer-Gümbel doch wenigstens ehrlich wären. Dann würden sie das, was sie fordern, Umverteilungssteuer nennen. Denn bei den Befürwortern einer Vermögensumverteilung via Steuer – weg von Privat, hin zum Staat – schwingt stets die Unterstellung mit, wer viel habe, müsse das irgendwie auf illegale Weise erworben haben. Die „Reichen“ werden also alle unter Generalverdacht gestellt. Eine Vermögenssteuer wäre demnach keine Willkür, sondern die gerechte Strafe dafür, dass manche mehr besitzen als andere.

Sozialdemokraten oder Grüne könnten die Strafsteuer für Vermögende auch Neidsteuer nennen. Weil sie jede Ungleichheit bei Vermögen als eine schreiende Ungerechtigkeit darstellen. Und weil sie bei ihrem Ruf nach einer „Superreichensteuer“ (Trittin) auf die weitverbreiteten Neidgefühle setzen: Wer da hat, dem wird genommen.

Apropos „Superreichensteuer“: Die ganz großen Vermögen würde diese Steuer nicht treffen; sie würden ins Ausland verlagert. Getroffen würden aber viele mittelständische Unternehmer und Arbeitgeber – und damit auch deren Arbeitnehmer. Trittin ficht das nicht an. Er hat seinen Feldzug gegen eine „neofeudale Oberschicht von Superreichen“ im „biederen Lobbymäntelchen der Familienunternehmen“ eröffnet.

Auch Schäfer-Gümbel geht es weniger um Gerechtigkeit als um Bestrafung. Er hat bei der Erarbeitung seiner Neidsteuer-Pläne hessische Steuerfahnder miteinbezogen. Damit wollte er wohl signalisieren, dass Vermögen und Steuerhinterziehung für die SPD zwei Seiten derselben Medaille sind. Eines jedenfalls ist klar: Die von Rot-Grün initiierte Neiddebatte ist das Aufwärmprogramm für den Umverteilungs-Wahlkampf 2017.

Veröffentlicht in „MittelstandsMagazin“ Nr. 7/8 2016.


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