10.03.2015

Ein paar offene Fragen zur vom Staat verordneten Frauenquote

Frauenquote, Frauentag, Frauenjubel: Die Quote ist da. Nach dem Beschluss des Bundestags fehlte es nicht an großen Worten. Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem „historischen Schritt“. Zugleich wurde an die Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 1918 erinnert.

Nun ja, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich: Damals wurden alle Frauen wahlberechtigt und wählbar. Heute profitieren von der Quote zunächst einmal einige Dutzend Frauen, die in einem Teil von genau 108 Unternehmen den weiblichen 30 %-Anteil in den Aufsichtsräten auffüllen müssen. In einem zweiten Schritt müssen die 3600 größten Unternehmen individuelle Quoten für Vorstand, Aufsichtsrat und die beiden nächsten Management-Ebenen festlegen. Ob die Quote lächerlich niedrig ausfällt und ob sie dann auch eingehalten wird – Sanktionen außer öffentlicher Schelte drohen nicht.

Bei all dem Quoten-Ballyhoo bleiben da einige Fragen:

1) Warum waren eigentlich etwa die Hälfte der CDU/CSU-Abgeordneten bei der Abstimmung nicht im Plenarsaal, statt ihre Ablehnung offen auszudrücken und mit Nein zu stimmen?

2) Warum ging in den Medien die Stellungnahme der früheren Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) unter, die die Frauenquote nannte, was sie ist: „einen empfindlichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit“?

3) Warum fiel so gut wie niemand auf, dass Frauenfördererin Ursula von der Leyen (CDU) sich nach der Abstimmung demonstrativ zu den SPD-Frauen gesellte? Fühlt sie sich bei den Genossinnen bereits wohler als in den eigenen Reihen?

4) Warum erinnerte sich in der CDU niemand mehr an folgende Merkel-Aussage aus dem Jahr 2004: „Waren Sie der Ansicht, gute Frauen kommen auch ohne Quote überallhin?“ Merkel: „Im Grunde ja“.

5) Mit welchem Recht schreibt die GroKo der Wirtschaft eine verbindliche Quote für die Aufsichtsräte vor, wenn in den Aufsichtsgremien von 140 der 255 größten Unternehmen mit Staatsbeteiligung weniger als 30 Prozent Frauen sitzen?

6) Mit welchem Recht fordert die GroKo von der Wirtschaft unternehmensbezogene Quoten für die zweite und dritte Führungsebene, wenn es unter den rund 110 Abteilungsleitern im Kanzleramt und in den Bundesministerien nur 20 % Frauen gibt?

7) Mit welchem Recht verpflichtet die Bundesregierung die Wirtschaft zu Frauenquoten, obwohl sich keine Regierung jemals an das seit 1994 geltende Bundesgremienbesetzungsgesetz gehalten hat? Es bestimmt, dass der Bund in seinem Verantwortungsbereich auf eine „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern“ hinzuwirken hat.

8) Warum macht die Bundesregierung in Ministerien, Behörden und Staatsunternehmen nicht vor, dass Betriebskitas mit langen Öffnungszeiten (7 – 20 Uhr) berufstätigen Müttern besser helfen würden als irgendwelche Quoten?

9) Müsste es nicht eigentlich auch eine gesonderte Quote für Migrantinnen geben? Und warum tut der Staat, wenn er schon alles regeln will, nichts für ostdeutsche Frauen?

10) Ach ja, wie sieht es eigentlich mit einer Quote für Väter aus, die Kind und Frau zuliebe im Beruf aussetzen und nach Rückkehr an den alten Arbeitsplatz schlechtere Karrierechancen haben?

Wir sehen: Für all die Oberaufseher, Vorschriften-Erfinder und Regulierungssüchtigen in allen Bundestagsparteien gibt es noch viel zu tun. Ohnehin ist mit dem nun erreichten Maß staatlichen Dirigismus‘ bei der Frauenquote das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht.

Da sollte sich niemand täuschen: Bei Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün ist Schluss mit 30 Prozent- und „Flexi“-Quoten. Dann wird die 50 Prozent-Quote verbindlich. Dann gilt noch stärker als heute: Nicht auf die Leistung, auf das Geschlecht kommt es an.

Erstveröffentlichung: „Tichys Einblick“ vom 9. März 2015

http://www.rolandtichy.de/daili-es-sentials/ein-paar-offene-fragen-zur-vom-staat-verordneten-frauenquote/#more-6135


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