18.01.2023

Die Ampel will den Bundestag schrumpfen – und die CSU gleich mit

Die Ampel-Koalition will das Wahlrecht deutlich verändern. Der XXL-Bundestag mit zurzeit 736 Abgeordneten soll auf die im Wahlgesetz vorgesehene reguläre Größe von 598 MdBs verkleinert werden. Das will die Koalition mit einer Entwertung des Direktmandats erreichen. Zugleich sorgen die Wahlrechtsexperten von SPD, Grünen und FDP dafür, dass die CSU nach den neuen Regeln deutlich weniger Abgeordnete unter der Reichstagskuppel haben wird als bisher. Aus Ampel-Sicht ein höchst willkommener „Kollateralnutzen.“

Nach dem geltenden Wahlrecht müssen alle Überhangmandate (bis auf drei) durch die Zuteilung von sogenannten Ausgleichsmandaten egalisiert werden. Die CSU beispielsweise kam 2021 auf 11 Überhangmandate, weil ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil von 31,7 Prozent nur 34 Mandate zugestanden hätten. Da sie aber 45 von 46 bayerischen Wahlkreisen direkt gewonnen hat, zogen diese Abgeordneten in den Bundestag ein. Dasselbe galt auch für die 23 Überhangmandate von CDU, SPD und AfD. Diese insgesamt 34 Überhangmandate führten zu 104 Ausgleichsmandaten. Deshalb sitzen im Parlament jetzt 736 statt 598 Mandatsträger. Rechenbeispiele zeigen, dass der Bundestag nach geltendem Recht je nach Wahlergebnissen auch auf 800 oder 900 Mitglieder aufgebläht werden könnte.

Das Direktmandat wird systematisch entwertet

Die Ampel-Methode zur Parlamentsverkleinerung ist wirkungsvoll, aber grotesk. Demnach sollen den Parteien aufgrund der jeweiligen Zweitstimmenanteile die Sitze zugeteilt werden – wie bisher. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, nach landläufiger Ansicht also ein direktgewählter Abgeordneter, kommt aber nicht mehr automatisch nach Berlin. Um das am Beispiel der CSU zu verdeutlichen: Auf der Basis des Wahlergebnisses von 2021 wären elf CSU-Wahlkreissieger mit Überhangmandat leer ausgegangen, nämlich die mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen. Das hätte fast ausschließlich Wahlkreissieger aus bayerischen Städten mit Erststimmenanteilen von 25,7 bis 35,1 Prozent getroffen. Diese Wahlkreise sind wegen des hohen Anteils von Grünen-Wählern besonders umkämpft.

Den CSU-Wählern in München, Nürnberg, Augsburg, Erlangen oder Fürth zu erklären, dass ihr Abgeordneter zwar den Wahlkreis gewonnen hat, aber dennoch ein Verlierer ist, dürfte schwer genug werden. Noch unverständlicher wird es allerdings, wenn dieselben Wähler dann in der Zeitung lesen, dass der FDP-Kandidat mit 6 Prozent Erststimmen und der Linke-Kandidat mit 4 Prozent Erststimmen künftig in Berlin sitzen werden, weil sie auf den Landeslisten ihrer Parteien gut platziert waren. Da wird sich mancher Wähler verschaukelt vorkommen.

Grüne und FDP sind von Überhangmandaten weit entfernt – das merkt man

Im Ampel-Modell schlägt sich nieder, dass Direktmandate für die FDP völlig außer Reichweite sind und die Grünen erstmals 2021 eine nennenswerte Zahl von Wahlkreisen, nämlich 16, direkt gewinnen konnten. Gleichwohl droht ihnen nicht die Gefahr, Überhangmandate zu erringen, die nach dem Ampel-Wahlrecht nicht für ein Mandat reichten. Aus der Sicht von Grünen und FDP ist es deshalb gleichgültig, ob der Wahlkreissieger sein Mandat antreten darf oder nicht. Bei der SPD hingegen mit zehn Überhangmandaten müssten einige Abgeordnete um ihr Mandat bangen, die in Großstadtwahlkreisen sich mit einem Ergebnis von gut 20 oder knapp 30 Prozent durchgesetzt haben.

Die CSU soll mit dem Ampel-Wahlrecht klein gemacht werden

Dessen ungeachtet eint die Ampel-Parteien der Wille, die Wahlrechtsreform zu nutzen, um in erster Linie die CSU, wenn schon nicht klein, dann doch kleiner zu kriegen. Nach dem Ampel-Modell verringert sich die Zahl der Abgeordneten ohne Überhang- und Ausgleichsmandate von derzeit 736 auf 598. Das entspricht einem Minus von 19 Prozent. Nach dem Ergebnis von 2021 hätte die CSU nur noch 34 statt 45 Mandate. Das entspricht einem Minus von 24 Prozent. Die bayerische Union wäre also der große Verlierer der Ampel-Reform, was ganz im Sinne der Koalitionäre sein dürfte.

Gang nach Karlsruhe wahrscheinlich

Eine per Wahlrecht geschrumpfte CSU hätte auch innerhalb der Union weniger Gewicht, was manchem CDU-Mann vielleicht gar nicht so unangenehm wäre. Allerdings haben auch CDU-Politiker ohne große Zuneigung zur weiß-blauen Schwester kein Interesse an einer Schwächung der CDU/CSU im Bundestag. Man kann deshalb davon ausgehen, dass die Unionsparteien den Gang nach Karlsruhe antreten werden, falls die Ampel ihre Anti-CSU-Reform im Bundestag in den nächsten Monaten wie geplant durchpaukt.

Das Kalkül von SPD, Grünen und FDP liegt auf der Hand. Man will sich der Bevölkerung als „Fortschrittskoalition“ präsentieren, die den „Bläh-Bundestag“ („Bild“) auf Normalgröße schrumpft – und die CSU gleich mit. Das Nein der Union zu diesen Plänen lässt sich dann als übles Festhalten an Pfründen und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Bürgern darstellen, weil diese die vielen Abgeordneten ja mit ihren Steuern finanzieren müssen.

Ein Ausweg: CSU- und CDU-Kandidaten als Unabhängige

Die Ampel will allerdings weiterhin zulassen, dass auch unabhängige Kandidaten in den Bundestag einziehen, wenn sie die meisten Stimmen im Wahlkreis erhalten. Da soll es dann keine Rolle mehr spielen, ob der unabhängige Wahlkreissieger 43 Prozent erhält oder nur 23. Die CSU könnte also das Bestreben der Ampel konterkarieren, indem sie in bestimmten Wahlkreisen keinen Direktkandidaten aufstellt. Vielmehr könnte der CSU-Bewerber als Unabhängiger antreten – im Wahlkampf von seiner CSU kräftig unterstützt. Mit anderen Worten: Die CSU könnte den Versuch der Ampel, sie per Wahlrecht zu minimieren, konterkarieren. Das könnte ebenso ein Rezept für die CDU in Baden-Württemberg sein, die nach dem Willen der Ampel gleich zwölf Mandate verlieren soll.

Wie immer Karlsruhe auch entscheiden wird: Der Kampf um die öffentliche Meinung wird mit harten Bandagen geführt werden. Und es droht ein Wahlrecht, das die Wähler noch weniger verstehen werden als das ohnehin schon ziemlich unverständliche geltende Recht. Wie heißt es doch so schön im rot-gelb-grünen Koalitionsvertrag: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken.“ Beim Ampel-Wahlrecht geht’s dagegen eher um Verdunkelung – und um Verschiebungen zugunsten von Rot-Grün-Gelb.

(Veröffentlicht auf www.cicero.de am 18. Januar 2023)


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